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Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt bezieht sich auf
Personen, die in einer familiären, ehelichen oder partnerschaftlichen Beziehung leben oder lebten
und gegen die psychische, physische oder sexualisierte Gewalt ausgeübt oder angedroht wird.
Weibliche Personen und Kinder sind hier in der Regel die Betroffenen.
Formen Häuslicher Gewalt
Physische Gewalt = alle Formen von Gewalt, die körperliche Verletzungen verursachen können: z.B. Stoßen, Packen, Schütteln, Ohrfeigen, Fußtritte, Faustschläge, Würgen, mit Gegenständen oder Waffen bedrohen oder verletzen
Psychische Gewalt = Verletzung der seelischen Gesundheit: z.B. Gewalt gegen Gegenstände, verbale Gewalt, Schuldzuweisungen, Erniedrigungen, Belästigung, krankhafte Eifersucht, Kontrolle, Einsperren, Drohungen (Kinder entführen, Selbstmord androhen)
Sexualisierte Gewalt = alle sexuellen Handlungen, zu denen Personen gegen ihren Willen direkt oder indirekt gezwungen werden: z.B. sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, Zwang zur Prostitution
Ökonomische Gewalt = Partner*innen in finanzieller Abhängigkeit halten, Berufstätigkeit oder Ausbildung verhindern, Geld willkürlich zuteilen oder vorenthalten, alleinige Verfügungsgewalt über die finanziellen Mittel
Digitale Gewalt = Gewaltausübung mithilfe digitaler Medien z.B. Belästigung, Kontrolle, Bedrohung, Beleidigung, Erpressung, Nötigung, Identitätsdiebstahl, Betrug über digitale Medien, Cybergrooming, Mobbing, Revenge Porn, Cyber Stalking, Hate Speech, Lovescamming, Sextorsion, Deepfakes, Fake Profile
§ Das Gewaltschutzgesetz §
Die Polizei hat die Möglichkeit Gewaltausübende für bis zu 14 Tage aus der Wohnung zu verweisen. Der Gewaltausübende muss den Schlüssel abgeben und darf die Wohnung - zunächst für diesen Zeitraum - nicht mehr betreten.
In dieser Zeitspanne kann die geschädigte Person eine unterstützende Beratungsstelle aufsuchen und beim Amtsgericht folgende Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz stellen:
- Wohnungsüberlassung zur alleinigen Nutzung für Gewaltbetroffene und Kinder
- Näherungsverbot, Verbot der Kontaktaufnahme usw. (Schutzanordnungen)
Diese Anträge können bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Familiengerichts oder über eine*n Familienfachanwalt/-anwältin gestellt werden.
Kinder und Häusliche Gewalt
Kinder sind immer Betroffene von Häuslicher Gewalt:
Egal, ob sie die Gewalt selbst erfahren oder miterleben.
Häusliche Gewalt wird von Kindern auf jeder Sinnesebene wahrgenommen und die psychischen Folgen sind für ihr weiteres Leben oft massiv. Wenn Ihnen der Schutz der Kinder wichtig ist, sprechen Sie mit uns.
Wer schlägt,
der geht!
